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   BGH, 30.09.1970 - 3 StR 141/70   

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https://dejure.org/1970,7326
BGH, 30.09.1970 - 3 StR 141/70 (https://dejure.org/1970,7326)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1970 - 3 StR 141/70 (https://dejure.org/1970,7326)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1970 - 3 StR 141/70 (https://dejure.org/1970,7326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit des Verfahrens durch das Zeugnis vom Hörensagen und dessen Verwertung - Voraussetzungen für die Verwendung von Gewährsleuten (V-Leuten) durch die Polizei - Pflicht zur Angabe von Namen und Anschriften seiner Gewährsleute ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 141/70
    Zwar verletzt das Zeugnis vom Hörensagen und dessen Verwertung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den in § 250 StPO zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens (vgl. BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/76; 6, 209; 17, 382, 384).

    Soll das Wissen anonymer Gewährsleute im Strafverfahren verwertet werden, so ist, wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 17, 382, 384 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62] des näheren dargelegt hat, unter dem Gesichtspunkt der dem Gericht von Amts wegen nach § 244 Abs. 2 StPO obliegenden Aufklärungspflicht ganz besondere Zurückhaltung geboten.

    Wie der Senat in BGHSt 17, 382, 386 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62] dargelegt hat, kann auf sie eine Feststellung allenfalls dann gestützt werden, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden.

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 141/70
    Zwar verletzt das Zeugnis vom Hörensagen und dessen Verwertung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den in § 250 StPO zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens (vgl. BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/76; 6, 209; 17, 382, 384).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 141/70
    Zwar verletzt das Zeugnis vom Hörensagen und dessen Verwertung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den in § 250 StPO zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens (vgl. BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/76; 6, 209; 17, 382, 384).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Dem stand nicht entgegen, daß die Strafkammer - wie sie in den Urteilsgründen betont hat - sich einerseits keinen unmittelbaren persönlichen Eindruck von dem anonymen Informanten verschaffen konnte, andererseits aber die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit auch nicht von den Verhörspersonen übernehmen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 141/70).
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

    Allerdings ist bei der Verwertung des Wissens anonymer Gewährsleute ganz besondere Zurückhaltung geboten (BGH, Urt. vom 30. September 1970 - 3 StR 141/70); das Gericht muß sich der darin liegenden schwerwiegenden Gefahren bewußt sein.

    Auch die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dieser Auffassung nicht abgerückt (vgl. neben dem bereits genannten Urt. vom 30. September 1970 - 3 StR 141/70 - die Urteile vom 19. Juli 1972 - 2 StR 233/72 und vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, insoweit in NJW 1975, 1470 nicht abgedruckt).

  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

    Ob das Gericht sich mit der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen begnügen darf, ist eine Frage der Beweiswürdigung oder der Aufklärungspflicht (BGHSt 17, 384 [BGH 01.08.1962 - 3 StR 28/62]; BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 141/70).
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